Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension „ Check In“
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Pension „Check In“,
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Ulmenstraße 4 in 18273 Güstrow
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1. Geltungsbereich
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1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
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Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen.
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Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
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Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension
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einsehbar.
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1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
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als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
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2. Vertragsabschluss
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2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers
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vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist.
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Die Bestätigung durch die Pension „ Check In“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder
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auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.
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Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen,
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insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite
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Zusage nicht möglich ist.
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2.2. Vertragspartner sind die Pension „ Check In“, vertreten durch Herrn Streve und Frau
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Wolfgram, und der Gast.
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Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch
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begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag ein zu
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stehen.
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3.Leistungen, Preise, Zahlung |
3.1. Die Pension „Check In“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer
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bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Reservierungen von Hof stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die
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Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
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3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen.
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Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden.
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Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
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3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „check in“ die
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Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
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Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.
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Die Pension „Check in“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht
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Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe
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kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern
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3.4. Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich.
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Rechnungen der Pension „ Check in“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen nach
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Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in
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Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen
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Zentralbank zu berechnen.
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3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und
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erhöht sich der von der Pension „Check in“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
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so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%,
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anheben.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
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Diese beträgt zurzeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des
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Gastes.
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3.6. Die Pension „Check in“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene
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Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
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Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
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4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
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4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen.
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Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:
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Stornierungen zwischen dem
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30. und 15. Tage vor dem Anreisetag: 20 %,
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14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %,
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7. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 70 %,
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innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100 %
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des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).
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Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der
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reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden.
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Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der
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Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
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4.2. Sofern zwischen der Pension „check in“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
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schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
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oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
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wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der
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Pension ausübt.
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4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
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wurde, ist die Pension „check in“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag
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zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet
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hat.
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Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die
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Pension „check in“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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4.4 Ferner ist die Pension „check in“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
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außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
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höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
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des Vertrages unmöglich machen,
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Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
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Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
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die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
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Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der
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Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.
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Bei berechtigtem Rücktritt der Pension „check in“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf
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Schadensersatz.
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4.5. Die Pension „check in“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
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auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
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5.Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe |
5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die
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Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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5.2. Check in: Die Zimmer können ab 13 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in
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der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann
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es schon früher bezogen werden.
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Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
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Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu
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informieren.
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Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und
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in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben.
Sollten Sie den Wunsch äußern nach 18 Uhr anzureisen, berechnet die Pension eine Gebühr
von 10€ pro angefangene Stunde.
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An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der
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Übernachtungen.
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5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt
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zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.
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Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so
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werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.
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6. Haftungen
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6.1 Der Gast haftet gegenüber der Pension „check in“ für die von ihm oder seinen Gästen
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verursachten Schäden.
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6.2 Die Pension „check in“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
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Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen
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Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
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6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder
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Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension „check in“ bei deren Verlust, Diebstahl,
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Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
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6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei
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Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast
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seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
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möglichen Schaden gering zu halten.
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Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der
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Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension bzw. Herrn Streve
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oder Frau Wolfgram Anzeige macht.
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6.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück
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Ulmenstraße 4 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
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Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter
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Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober
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Fahrlässigkeit.
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6.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum
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Leistungsbereich der Pension „check in“.
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Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit
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größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
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Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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7. Schlussbestimmungen
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7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Güstrow.
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7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
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Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder
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werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Güstrow, den 01. Juli 2011
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Pension Check In
Daniel Streve
Ulmenstr. 4
18273 Güstrow
Kontakt
Telefon mobil: +49 152 37059053
Telefon Festnetz:+49 3843 218015
Telefax:+49 3843 855 518 4
E-Mail: info@pension-check-in-guestrow.de
Umsatzsteuer-ID
DE 277414660
Pension Check In
Ulmenstr. 4
18273 Güstrow
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Tel.:+49 3843 218015
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11.08.-14.08.2022
Mela 2022:
08.09.-11.09.2022
Kostenloses WLan in jedem Zimmer ist eingerichtet
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